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Unsere Unterstützung
Hier findest du eine hilfreiche Checkliste mit 22 to do´s die du rund um die Geburt checken solltest.
Anspruch für Verwaiste Eltern
Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsleistung - finde hier was dir zusteht...
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FAQ
Elterngeld
1. Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für die finanzielle Lebensgrundlage nach der Geburt des Kindes. Elterngeldberechtigt sind leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern sowie Großeltern und Verwandte bis zum 3. Grad, die das Kind selbst betreuen und nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Wichtig ist, dass das jährliche Einkommen vor der Geburt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
2. Wie lange kann man Elterngeld beziehen?
Grundlegend stehen beiden Erziehungsberechtigten gemeinsam 14 Monate Elterngeld zu. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der gemeinsame Anspruch erhöhen. Es gibt drei Elterngeldarten welche kombiniert werden können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Das Elterngeld kann flexibel verteilt werden und bis max. zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
3. Kann Elterngeld gleichzeitig mit Elternzeit in Anspruch genommen werden?
Ja, es ist möglich Elterngeld gleichzeitig mit der Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Während der Elternzeit sind Erziehungsberechtigte von der Arbeit freigestellt und erhalten kein Entgelt. Das Elterngeld dient als finanzielle Unterstützung um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen. Es ist nicht zwingend notwendig Elternzeit zu nehmen, um Elterngeld zu erhalten, doch es bietet sich oft an beides zu kombinieren, um Elterngeldberechtigt zu sein.
4. Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich grundlegend nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. In unserem Online-Kurs "Bemessungszeitraum" lernst du deinen genauen Zeitraum kennen, anhand welchem dein Elterngeld ermittelt wird.
5. Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen. Dabei sind allerdings strenge Regeln zu beachten.
6. Wie kann man das Elterngeld zwischen den Eltern aufteilen?
Grundsätzlich stehen beiden Elternteilen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, welche flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Die Eltern können bei der Verteilung auch ElterngeldPlus wählen und zusätzlich einen Partnerschaftsbonus erhalten. In unserem Online-Kurs „Aufteilungsbeispiele Elterngeld“ lernt ihr alle Spielregeln zur Verteilung der Elterngeldarten zwischen den Eltern kennen und bekommt konkrete Aufteilungsbeispiele gezeigt.
7. Kann das Elterngeld auch gleichzeitig von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden?
Ja, es ist möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen. Dies kann sinnvoll sein, wenn beide Elternteile in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben möchten. Allerdings verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer entsprechend. Es sind strenge Regeln zu beachten. Diese werden euch im Online-Kurs „Aufteilungsbeispiele Elterngeld“ erläutert.
8. Wie lässt sich ElterngeldPlus optimal nutzen?
ElterngeldPlus bietet die Möglichkeit, die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verlängern, indem der monatliche Betrag halbiert wird. Dadurch können Eltern länger finanziell unterstützt werden, insbesondere wenn sie in Teilzeit arbeiten.
9. Was sind die Vorteile einer individuellen Elterngeldaufteilung?
Eine individuelle Aufteilung des Elterngeldes ermöglicht es, die finanzielle Unterstützung an die persönliche und berufliche Situation der Familie anzupassen. Ihr könnt die Zeiten des Bezugs flexibel gestalten, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Elternzeit
1. Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Elternzeit steht jedem Arbeitnehmer/jeder Arbeitnehmerin zu, der/die in einem Arbeitsverhältnis steht und ein Kind betreut und erzieht welches sein 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören leibliche Eltern, Adoptiveltern und in einigen Fällen auch Großeltern und Pflegeeltern.
2. Wie lange kann man Elternzeit nehmen?
Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind und Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden. Diese Zeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt und von beiden Elternteilen gleichzeitig oder nacheinander genutzt werden. Unsere Veranstaltungen bieten eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten der zeitlichen Aufteilung und wie du deine Elternzeit optimal planen kannst.
3. Wie beantragt man Elternzeit?
Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, musst du deinen Arbeitgeber schriftlich informieren und zwar spätestens sieben bzw. 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit. In der Anzeige musst du angeben, wie lange die Elternzeit dauern soll. Erfahre in unseren Veranstaltungen, welche Formalitäten beachtet werden müssen.
4. Bekomme ich während der Elternzeit finanzielle Unterstützung?
Während der Elternzeit hast du Anspruch auf Elterngeld, welches für bis zu 14 Monate gezahlt wird. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen.
5. Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, während der Elternzeit hast du das Recht in Teilzeit zu arbeiten. Die Arbeitszeit kann zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche liegen.